Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.
Sie übernehmen sowohl
- Vermögenswerte als auch
- mögliche Verbindlichkeiten.
Ein Vermächtnis betrifft hingegen nur einen bestimmten Vermögenswert, zum Beispiel:
- einen Geldbetrag,
- eine Immobilie oder
- einen bestimmten Gegenstand.
Die Erben sind verpflichtet, dieses Vermächtnis an den Vermächtnisnehmer zu erfüllen.
Für gemeinnützige Organisationen fallen weder bei einer Erbeinsetzung noch bei einem Vermächtnis Erbschaftsteuern an.
Ein Testament ist eine persönliche Entscheidung – und zugleich eine Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Wirkung zu entfalten. Wer eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigt, kann nachhaltig helfen und bleibende Werte weitergeben.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinem Vermögen geschieht – etwa Angehörige absichern oder eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen – sollte seinen letzten Willen schriftlich festhalten.
Ein wirksam errichtetes Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Besondere Bedeutung hat dies bei Immobilien: Werden mehrere Personen Miterben und reicht das vorhandene Geldvermögen nicht aus, kann dies im Einzelfall den Verkauf des Hauses erforderlich machen. Ein Testament schafft hier Klarheit und Sicherheit.
Formen der letztwilligen Verfügung
Das handschriftliche Testament
Das handschriftliche Testament ist die einfachste Form der Nachlassregelung.
- Es muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen sowie eigenhändig unterschrieben sein.
- Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
- Technische Hilfsmittel wie Computer oder Schreibmaschine sind nicht zulässig.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten:
- Eine Person verfasst den Text handschriftlich und schließt ihn mit Ort und Datum ab.
- Beide Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen darunter das Testament eigenhändig unterschreiben
- Es sollte geregelt werden, ob der überlebende Partner später Änderungen vornehmen darf oder ob das Testament bindend sein soll.
Änderungen oder Ergänzungen müssen ebenfalls handschriftlich erfolgen sowie erneut mit Ort und Datum versehen und wieder unterschrieben werden.
Wird ein neues Testament errichtet, gilt grundsätzlich das Testament jüngsten Datums. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich jedoch, das ursprüngliche Testament zu vernichten oder ausdrücklich zu widerrufen.
Aufbewahrung:
Zur sicheren Verwahrung empfiehlt sich die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht. Das Testament wird dort gegen eine geringe, einmalige Gebühr aufbewahrt und im Todesfall zuverlässig berücksichtigt.
Das notarielle Testament
Ein notarielles Testament bietet sich insbesondere an bei:
- komplexeren Vermögensverhältnissen,
- Beratungsbedarf oder
- größerem Immobilienvermögen.
Der Notar beurkundet den letzten Willen und dokumentiert die Testierfähigkeit.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass dadurch in vielen Fällen kein mehr Erbschein erforderlich ist.
Gehört Grundbesitz zum Nachlass, ist für die Umschreibung im Grundbuch jedoch zwingend ein notarielles Testament oder ein Erbschein erforderlich. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Vermögens.
Bei einem handschriftlichen Testament kann – insbesondere bei Immobilien oder unklarer Erbfolge – zusätzlich ein Erbschein erforderlich sein. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt.
Mit einer Testamentsspende Gutes bewirken
Sollten Sie erwägen, unsere Stiftung in Ihrem Testament zu berücksichtigen, stehen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Seite.
Unser Stiftungsbeirat wird dabei von erfahrenen Fachpersonen begleitet, darunter ein Nachlassverwalter, ein Jurist sowie ein Finanzexperte. Sie unterstützen die Stiftung bei grundsätzlichen Fragen der Nachlassgestaltung und tragen zu einer sorgfältigen und rechtssicheren Umsetzung bei.
Die Vorteile einer Testamentsspende:
- Sinn stiften: Ihr Vermächtnis wirkt über Ihr eigenes Leben hinaus und bleibt als Ausdruck Ihrer Werte und Ihrer Menschlichkeit bestehen.
- 100 % wirksam: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit. Dadurch kommt Ihr Nachlass vollständig dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute.
- Sicherheit und Vertraulichkeit: Wir behandeln Ihr Anliegen diskret und begleiten Sie auf Wunsch persönlich. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille sorgfältig und verantwortungsvoll umgesetzt wird.